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Kinox.to: Legal oder nicht? | Freeware.de

Die Frage, ob die Streaming-Seite Kinox.to legal oder illegal ist, hat spätestens seit der Schließung der Vorgängerseite eine eindeutige Antwort. Die Betreiber müssen sich vor Gericht verantworten, doch wie sieht es mit den Zuschauern aus?

Kinox.to – legal mehr als fragwürdig

Viele User nutzen die Kinox.to App oder ähnliche Angebote zum Ansehen von Filmen und Serien. Die Auswahl vieler legaler Streaming-on-Demand Portale ist beschränkt und überschneiden sich nicht mit den Konkurrenten. Selbst wenn man die Mitgliedschaft bei den drei größten Anbietern Deutschlands innehat, sind ältere Filme nur schwer zu finden. Auch beliebte Serien sind durch die notwendige Synchronisation erst nach einigen Monaten verfügbar.

Da ist es kein Wunder, dass viele Nutzer auf das große Angebot an Streaming-Portalen ausweichen. Diese bieten alle gewünschten Filme und Serien kostenlos und sofort nach dem Erscheinen an. Dabei bewegen sich Nutzer auf rechtlichem Glatteis. Immer wieder werden solche Seite von der Kriminalpolizei geschlossen und die Betreiber wegen “gewerbsmäßiger Begehungen von Urheberrechtsverletzungen“ angezeigt. So hieß zumindest die offizielle Stellungnahme, die eine Zeit lang auf der, mittlerweile komplett geschlossenen, kino.to Domain zu sehen war. Angesichts dieser Tatsache, dürften keine Zweifel bestehen, dass auch der Klon der Seite, Kinox.to, illegal ist. Dabei ist noch nicht geklärt ob sich auch die Nutzer strafbar machen.

Ist das Surfen auf kinox.to illegal?

Auch wenn das Angebot von Kinox.de legal eindeutig eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, machen sich Nutzer durch einen Besuch der Seite nur bedingt strafbar. Erst durch das Auslösen des Streams wird eine stark komprimierte Version des Videos als temporäre Datei auf dem Rechner gespeichert.

Dabei ist noch kein Urteil gefallen, ob es sich dabei rein technisch um eine vollwertige Kopie handelt, die bereits Raubkopie angesehen werden kann, oder ob diese Art der Zwischenspeicherung gar keine Vervielfältigung in diesem Sinne darstellt. So erwies sich auch die bisher einzige Abmahnwelle an die Besucher der Streaming-Seite Redtube als rechtswidrig und der zuständige Anwalt verlor seine Zulassung.

Doch selbst wenn es zu einer berechtigten Abmahnung der Nutzer kommen sollte, scheinen sich viele Streaming-Zuschauer auf eine rechtliche Grauzone zu berufen. Diese liegt in der Zulässigkeit der Privatkopie, die im §53 des Urheberrechtsgesetzes erwähnt wird. Während die massenhafte Vervielfältigung besonders zu Erwerbszwecken nur dem Rechteinhaber zusteht, dürfen “natürliche Personen“ über Kopien für den privaten Gebrauch verfügen. Doch Vorsicht, weiter im Paragraphen findet sich der folgende Zusatz: “ soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird“.

Damit ist klar: User begeben sich mit einem Besuch auf Kinox.to legal auf sehr dünnes Eis.